Die im Gerät verwendeten Lithium-Ionen-Akkus dürfen als aufgegebenes Gepäck in Flugzeugen transportiert werden, sofern die Genehmigung der Fluggesellschaft vorliegt.
Ersatzakkus müssen im Handgepäck mitgeführt werden (max. 2 pro Person); sie müssen einzeln verpackt und gegen Kurzschluss geschützt werden.